Ich arbeite auf Selbstzahlerbasis, d. h. meine Leistungen rechne ich nicht über die gesetzlichen Krankenkassen ab.
Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, können Sie bei Ihrer Versicherung nach der Höhe der Kostenerstattung fragen.
Oft wird mein Honorar allerdings von privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen Vertragsbestandteil ist. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach. In diesem Falle berechne ich das Honorar analog des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich keine Möglichkeit, selbst mit der Kasse abzurechnen. Das heißt, dass Sie das Honorar direkt an mich zahlen und von mir eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erhalten. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen. Auf die Höhe der Erstattung habe ich keinen Einfluss.
Vor Aufnahme einer Therapie sollten Sie bedenken: Es besteht nicht immer die Notwendigkeit, psychische Störungen beim Versicherer aktenkundig zu machen. Sie sollten sich vor der Aufnahme einer Psychotherapie überlegen, wie Sie diese finanzieren wollen / können. Sollten Sie eine krankenkassenfinanzierte Psychotherapie anstreben, dann sollte Ihnen bewusst sein, dass ein Wechsel in eine private Krankenkasse oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder einer Lebensversicherung etwa 3 bis 5 Jahre lang erschwert ist, nur mit (Risiko-) Aufschlägen einhergeht oder abgelehnt wird. Auch vor einer Verbeamtung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen. Wenn die Rechnung nur an Sie gestellt wird, erfährt niemand ohne Ihre Zustimmung, dass Sie an therapeutischen Sitzungen teilgenommen haben.
Weitgehend kostenfreie Beratung und Therapie können Sie auch von Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen erhalten.
Eine Gesprächstherapie ist - anders als etwa eine Psychoanalyse - nicht auf zahlreiche Termine angelegt. Die Konsultationen erfolgen vielmehr nach Bedarf. Das entscheiden immer Sie. Dadurch haben Sie die volle Kostenkontrolle.
Ein erstes, telefonisches Beratungsgespräch zur Orientierung und Klärung Ihrer Fragen ist selbstverständlich für Sie kostenfrei.
Die Kosten für Therapie und Beratung sind:
Einzelsitzungen: 120,- Euro (ca. 55 Min)
jede weitere Viertelstunde: 30,- Euro
Die Bezahlung der Honorarkosten erfolgt in bar/ per Überweisung. Ich stelle Ihnen eine Rechnung aus. Eine ärztliche Überweisung benötigen Sie grundsätzlich nicht.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung
erstattet werden und einen zumutbaren Betrag übersteigen,
können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend
gemacht werden. Die zumutbare Belastung hängt vom Gesamtbetrag
der Einkünfte, vom Familienstand und ggf. von der Anzahl der
Kinder ab. Bitte wenden Sie sich für weiterführende
Informationen an Ihren Steuerberater.
HINWEIS:
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte mindestens 36 Stunden vorher ab. Ansonsten ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 € fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
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